GEMA
Auf dieser Seite möchten wir unsere Kunden über die GEMA informieren!
Über die GEMA:
Die GEMA ist eine Institution, die die Rechte der Komponisten und Texter gegenüber dem Nutzern von Musikwerken vertritt. Die GEMA darf dies weil sie hierbei nicht eigennützig, sondern im Auftrag der Besitzer der entsprechenden Rechte handelt. Ausländische Rechteinhaber werden weltweit durch eine Art "Kooperations- und Austauschübereinkommen" durch jeweilige Organisation im Nutzungsland vertreten. Das heißt, so etwas wie die deutsche GEMA gibt es in jedem Land, die Vergütungssätze werden über eine Schlüssel im Prinzip weltweit verteilt. Das Ziel hierbei ist es, dass der jenige, der ein Musikwerk erstellt für die Nutzung seines geistigen Eigentums quasi "entlohnt" wird. An dieser Stelle kann man das durchaus mit dem Patentrecht vergleichen: Wenn ich ihre Erfindung (Ihr geistiges Eigentum) nachbauen würde, um diese dann gewinnbringend zu verkaufen, müsste ich ebenfalls Lizenzgebühren dafür bezahlen.
Wann muss GEMA gezahlt werden?
An dieser Stelle hilft uns ein Blick in das Urheberrechtsgesetz: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
Was bedeutet das?
Immer dann wenn 2 oder mehr Personen gemeinsam Musik hören ist das öffentlich. Eine Ausnahme liegt jedoch immer dann vor, wenn alle anwesenden Personen miteinander befreundet oder verwandt sind. Daraus folgt, dass ein Vereinsfest oder eine Betriebsfeier öffentlich ist (auch wenn dabei kein Eintrittsgeld erhoben wird), eine Privatfeier wie Geburtstag oder Hochzeit jedoch nicht. In jedem Fall ist eine kommerzielle Nutzung von Musik GEMA-pflichtig. Eine kommerzielle Nutzung liegt immer dann vor, wenn man beabsichtigt durch eine Veranstaltung Gewinne zu erzielen.
Vervielfältigungsrechte:
In der Vergangenheit wurden die Lizenzgebühren für vervielfältigte Tonträger (kopierte Musikstücke in Form von gebrannten CD´s oder digitalen Audiofiles (z.B. mp3-Dateien) pauschal durch einen erhöhten GEMA-Vergütungssatz zu Lasten des Veranstalters oder Discothekenbetreibers verrechnet. Dies bedeutete, dass jemand für eine Leistung (in dem Fall das Verfielfältigungsrecht) bezahlt hat, der selbst diese Vervielfältigung nicht begonnen hat.
Seit dem 1. April 2013 gilt der GEMA-Tarif VR-Ö (Vervielfältigungsrechte für öffentliche Aufführungen). In diesem Tarif wird die Höhe der Gebühren für den jenigen geregelt, der Musikstücke zum Zwecke der öffentlichen Aufführung (Wiedergabe) verfielfältigt.
Kurz und einfach: Der Discjockey muss also Gebühren für die Nutzung von gebrannten CD´s oder kopierten digitalen Audiodateien zahlen. Für die Entrichtung dieser Gebühren ist somit der Discjockey selbst und nicht mehr der Veranstalter zuständig!
Wir sind bei der GEMA im Tarif VR-Ö seit 2013 registriert, Vertragsnummer 8890113
Kann man bei der GEMA-Anmeldung Gebühren sparen?
Ja, viele Dachverbände haben bereits Rahmenverträge mit der GEMA geschlossen. Sollte Ihr Verein einem Dachverband angehören, besteht die Möglickeit einen im Rahmenvertrag ausgehandelten Rabatt auf den Vergütungssatz zu erhalten. Auch wir sind seit 2015 in einen solchen Rahmenvertrag aufgenommen worden.
Wieviel GEMA muss ich bezahlen?
Um zu Erfahren, in welcher Höhe sich der zu entrichtende Vergütungssatz der GEMA bewegt, kann man den Online-Tarifrechner der GEMA benutzen. Diesen finden Sie unter:
GEMA Tarifrechner
Spezieller Service:
Selbstverständlich können Sie die gesamte Abwicklung über Anmeldung und Abrechnung mit der GEMA auch über uns als Dienstleister abwickeln. D.h.: Wir kümmern uns um alles und Sie bekommen die Gebühren von uns ohne Aufschläge in Rechnung gestellt.